Satzung

Die Satzung unseres Vereins

Auszug:

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen

„Ponyfreunde Lippe“.
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Teut 3, D-32683 Barntrup und soll in das
Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den
Namenszusatz „e.V.“.
1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1.4 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung in der
jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
1.5 Tag der Errichtung des Vereins ist der 28. Juni 2018.
1.6 Der Gerichtsstand des Vereins ist Lemgo.

§ 2 Zweckbestimmung

2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung des Reit-, Fahr-, Breiten- und
Freizeitsports mit Ponys und Pferden. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der
Ausbildung von Menschen im Reiten, Fahren und allen Formen der
Bodenarbeit mit Ponys und Pferden. Kinder, Jugendliche sowie erwachsene
Einsteiger und Wieder-Einsteiger sollen gefördert werden. Insbesondere
Kindern aus finanziell benachteiligten Familien möchte der Verein den
Umgang mit Pony und Pferd und das Reiten, Fahren, Bodenarbeit ermöglichen.
2.2 Darüber hinaus will der Verein die Gesundheit und Ausbildung der Mitglieder,
insbesondere Kinder- und Jugendlichen, und Ponys und Pferden in allen
Disziplinen fördern. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit
Tieren und Mitmenschen zu ermöglichen und zu vermitteln.
2.3 Ein breit gefächertes Angebot in den Bereichen des Pony- und PferdeBreitensports
aller Disziplinen soll angeboten werden.
2.4 Als Reiteinstieg bevorzugt der Verein die Hippolini-Methode. Hierbei ist die
Grundlage ein ganzheitlicher Zugang zum Tier und somit auch zum Reiten.
Hippolini fördert die körperliche und geistige Gesundheit der Lernenden und
führt so auch zur Weiterentwicklung und Festigung von Sozialkompetenzen.
2.5 Die Förderung des Tierschutzes bei der Haltung und im Umgang mit Pferden
ist ebenfalls Ziel des Vereins.
2.6 Der Verein kann sich zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke auch
Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.
2.7 Der Verein verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch die folgenden

Aktivitäten:

– Durchführung reitsportlicher Veranstaltungen
– Förderung sportlicher Übungen und Leistungen
– Organisation von gemeinschaftlichen Aktivitäten aller
Vereinsmitglieder
– Unterstützung der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder bei
der Teilnahme an Turnieren
2.8 Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen u.a. geeignete Mittel
durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Gebühren und sonst. Zuwendungen
eingesetzt werden.
2.9 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Sind zur
Durchsetzung der Vereinsziele Auslagen unumgänglich, ist eine angemessene
Vergütung bzw. Auslagenerstattung zulässig.
2.10 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

3.1. Mitglied kann jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden,
die die Aufgaben des Vereins unterstützen will.
3.2 Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die die Ziele und den
Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen möchte.
3.3 Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft unterwerfen sich die Mitglieder den
Satzungen und Ordnungen des Kreisreiterverbandes, des Regionalverbandes,
des Landesverbandes und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).

Vollständiger Text:

Satzung